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   BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78   

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https://dejure.org/1981,2875
BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78 (https://dejure.org/1981,2875)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1981 - 6 AZR 678/78 (https://dejure.org/1981,2875)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1981 - 6 AZR 678/78 (https://dejure.org/1981,2875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gestaltungsmöglichkeit - Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Übertragung - Ausnahmeregelung - Sachlicher Grund - Personalratsmitglied - Freistellung von dienstlicher Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 231/78

    Betriebsverfassungsrecht - Freistellung - Zuschläge - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78
    - 6 AZR 231/78 - zur Veröffentlichung in AP und in der Amtlichen.
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit -

    Auszug aus BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78
    (- 6 AZR 1098/78 - zur Veröffentlichung in AP vorgesehen und.
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß tarifliche Ausnahmeregelungen grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen sind (BAGE 60, 219 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 13. Januar 1981 - 6 AZR 678/78 - AP Nr. 2 zu § 46 BPersVG, m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 09.11.2017 - 7 Sa 95/16

    Anpassung betriebliche Altersversorgung

    Ist eine Ausnahmeregelung gegeben, so ist eine solche grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (vgl. BAG, 26.3.1997, 10 AZR 751/96; 13.1.1981, 6 AZR 678/78; zit. nach juris).
  • LAG Hamburg, 15.06.2017 - 7 Sa 6/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Ist eine Ausnahmeregelung gegeben, so ist eine solche grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (vgl. BAG, 26.3.1997, 10 AZR 751/96; 13.1.1981, 6 AZR 678/78; zit. nach juris).
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